Schülerbeförderung

Der Landkreis Meißen ist Träger der Schülerbeförderung. Er stellt die Beförderung der Schüler und Schülerinnen zwischen Wohnung und Schule sowie zurück satzungsgemäß sicher. Innerhalb der Kreisverwaltung wird diese Aufgabe vom Amt für Forst und Kreisentwicklung wahrgenommen. Die Übernahme der Schülerbeförderungskosten erfolgt auf Antrag. Grundlagen sind das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) und die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Meißen.

 

Hier finden Sie die Formulare zur Schülerbeförderung im Schuljahr 2023/2024: